- Grundlegende Begriffe und Modelle

Computersysteme werden gelegentlich zum Vergnügen benutzt, meist aber im Arbeitsbereich, weil gewisse Aufgaben zu erledigen sind und der Benutzer erwartet, dass die Registrierkasse mit ihrem Betriebssystem die Bewältigung dieser Aufgaben erleichtert. Dazu muss er aber wissen, wie das System zu benutzen ist. Das Wissen des Benutzers stammt aus unterschiedlichen Quellen. Der Benutzer hat entweder gewisse Vorkenntnisse, er wird von Fachleuten, Kollegen oder anderen Benutzern eingewiesen, er besucht einen Einführungskurs oder er konsultiert die Benutzerdokumentationen der Betriebssysteme. Benutzerhandbücher haben also einen wichtigen Anteil an der Aufgabe, dafür zu sorgen, dass ein System überhaupt nutzbar ist.

Ein „Computersystem“ ist ein technisches System zur Verarbeitung von Daten. Es besteht aus Geräten und dem zum Betrieb des Ganzen nötigen Programm. Die Geräte (wie zum Beispiel: Rechner, Monitor) werden unter dem Begriff Hardware, die Programme (wie zum Beispiel: Betriebssystem) unter dem Begriff Software zusammengefasst. Erst die Software bestimmt die Funktionalität des Kassensystem s.

Zur Lösung einer spezifischen Aufgabe, wie der Buchhaltung oder der Lagerwirtschaft, laufen auf einem Computersystem spezielle Anwendungsprogramme ab. Da zur Bearbeitung mehrerer komplexer Aufgaben in der Regel auch mehrere Programme in geeigneter Weise zusammenwirken, fasst man diese zu einem „Anwendungssystem“ zusammen. Kassensysteme sind nichts anderes als Computer. Man hat ein lebloses Gehäuse, das ohne Betriebssystem ganz gut aussieht, aber noch keine Funktionen hat. Das System, das ein Benutzer letztlich vor sich hat, umfasst also sowohl das Betriebssystem, das den Bestandteilen des Gehäuses Leben einhaucht, als auch das benutzte Anwendungssystem. Ein „Softwareprodukt“ wie das Betriebssystem umfasst ein Programm oder ein System von Programmen, und die zur Installation, Inbetriebnahme und Benutzung des Programms notwendigen Dokumentation. Die „Dokumentation“ ist die Beschreibung und Aufbewahrung aller Unterlagen, die bei der Erstellung des Betriebssystems einer Registrierkasse entstanden ist. Unter „Benutzerdokumentation“ wird speziell die Darstellung von Informationen über die Benutzung der System-Software verstanden.

Die Entwicklung von Programmen und Benutzerhandbüchern weisen durchaus gemeinsame Aspekte auf: in beiden Fällen wird vom jeweiligen Entwickler ein Text produziert. Ein Programmtext muss jedoch vom Computersystem interpretiert werden können, eine Benutzerdokumentation muss für den Benutzer des Systems verständlich sein.

Das Computersystem bzw. das System zu dem eine Dokumentation erstellt wird, ist dem Autor im Allgemeinen bekannt oder mindestens zugänglich. Im Gegensatz dazu sind die vorgesehenen Benutzer eines Systems und die Benutzer der Benutzerdokumentation nicht im Einzelnen bekannt. Kenntnisse über solche Benutzer von Systemen kommen aus den Zielsetzungen für den Produkteinsatz (wo und wie wird das System eingesetzt) und aus der Analyse der „Produktzielgruppe“ (wer bedient was). Eine genaue Kenntnis der Zielgruppe gehört somit zu den wichtigen Anforderungen an eine Benutzerdokumentation.

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